Nutzungsänderung
Bei einer Nutzungsänderung handelt es sich um eine Änderung einer (genehmigten) Benutzungsart. Die Planung des Vorhabens unterliegt entsprechend den Vorschriften einer planungsrechtlichen Zulässigkeit und erfordert damit eine Baugenehmigung nach Maß der Landesbauordnung. Je nach Bundesland können bestimmte Nutzungsänderungen genehmigungsfrei gestellt werden. Eine Prüfung durch die Behörde ergibt, ob die neue Nutzung mit den baulichen Gegebenheiten vereinbar ist. Eine Nutzungsänderung kann, muss aber nicht mit einer baulichen Veränderung einher gehen.
Prüfung der Erfordernis einer Baugenehmigung und welche Verfahrensart durchgeführt werden soll
Prüfung erforderlicher Licht- und Belüftungsverhältnisse entsprechend der geplanten Nutzung
Prüfung notwendiger Anforderungen an z.B. Raumhöhen, Fluchtwegen und Kriterien für sanitäre Anlagen entsprechend der geplanten Nutzung
Zeichnerische Darstellung der Ausgangssituation und Planung der Änderungen
Berechnungen und Flächenermittlungen je nach Art und Maß des Vorhabens
Antragsstellung mit entsprechenden Formularen je nach Bundesland und Bauvorlageverordnung
Postalische Übermittlung des gesamten Antrags an die zuständige Behörde und Erhalt einer verbindlichen Rechtsauskunft (im Falle eines Genehmigungsverfahrens)