Nutzungsänderung
Bei einer Nutzungsänderung handelt es sich um eine Änderung einer (genehmigten) Benutzungsart. Die Planung des Vorhabens unterliegt entsprechend den Vorschriften einer planungsrechtlichen Zulässigkeit und erfordert damit eine Baugenehmigung nach Maß der Landesbauordnung. Je nach Bundesland können bestimmte Nutzungsänderungen genehmigungsfrei gestellt werden. Eine Prüfung durch die Behörde ergibt, ob die neue Nutzung mit den baulichen Gegebenheiten vereinbar ist. Eine Nutzungsänderung kann, muss aber nicht mit einer baulichen Veränderung einher gehen.