Aufteilungsplan
Um Wohneigentum zu schaffen bedarf es als Grundvoraussetzung einen Aufteilungsplan und eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Dies ist erforderlich, wenn beispielsweise aus einem bestehenden Gebäude mit mehreren Wohneinheiten, einzelne in sich abgeschlossene Eigentumswohnungen gebildet und verkauft werden sollen. Sofern es sich um nicht zu Wohnzwecken dienende Räume handelt, wie zum Beispiel einem Büro oder Geschäft, spricht man von Teileigentum.
Der Aufteilungsplan wird von der zuständigen Behörde geprüft und zum Bestandteil der Teilungserklärung.
Berechnungen und Flächenermittlungen je nach Art und Maß des Vorhabens
Zeichnerische Darstellung von Lage der/des Gebäude/s und/oder der Wohneinheiten/Gewerbeeinheiten
Antragsstellung nach Wohneigentumsgesetz (WEG) mit entsprechenden Formularen je nach Bundesland
Postalische Übermittlung des Antrags an die zuständige Behörde