Aufteilungsplan

Um Wohneigentum zu schaffen bedarf es als Grundvoraussetzung einen Aufteilungsplan und eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Dies ist erforderlich, wenn beispielsweise aus einem bestehenden Gebäude mit mehreren Wohneinheiten, einzelne in sich abgeschlossene Eigentumswohnungen gebildet und verkauft werden sollen. Sofern es sich um nicht zu Wohnzwecken dienende Räume handelt, wie zum Beispiel einem Büro oder Geschäft, spricht man von Teileigentum.

Der Aufteilungsplan wird von der zuständigen Behörde geprüft und zum Bestandteil der Teilungserklärung.

  • Berechnungen und Flächenermittlungen je nach Art und Maß des Vorhabens

  • Zeichnerische Darstellung von Lage der/des Gebäude/s und/oder der Wohneinheiten/Gewerbeeinheiten

  • Antragsstellung nach Wohneigentumsgesetz (WEG) mit entsprechenden Formularen je nach Bundesland

  • Postalische Übermittlung des Antrags an die zuständige Behörde

Kostenersparnis durch Fixpreis
Ein fester Ansprechpartner
Klare und offene Kommunikation
Individuelle Anpassung an Ihr Bauvorhaben
Bundeslandübergreifende Expertise

    Anfrageformular für einen Aufteilungsplan

    Mit Ausfüllen dieses Formulars können Sie uns schnell eine Anfrage für Ihr gewünschtes Vorhaben stellen. Wir melden uns schnellstmöglich mit einem Angebot bei Ihnen.

     


     

    Ihre Daten

     


     

    Für welches Grundstück möchten Sie eine Anfrage stellen?

    (Bei mehreren Dateien verwenden Sie bitte eine .zip- oder .rar-Datei.)

     

     


     

    Mit * gekennzeichnete Daten sind Pflichtangaben.